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Anwalt für Strafrecht in Grimma – wenden Sie sich an meine Kanzlei!

Straf- und Pflichtverteidiger.

Sie haben eine Vorladung erhalten?

Gegen Sie wurde ein Haftbefehl erlassen?

Ihre privaten und geschäftlichen Räume oder Ihr Fahrzeug wurden durchsucht?

Dann nehmen Sie schnellstmöglich Kontakt zu einem Anwalt für Strafrecht auf! Die Kanzlei Rechtsanwalt Kai Müller in Grimma ist für Sie da, wenn Ihnen eine Straftat vorgeworfen wird. Dies können viele verschiedene Delikte wie,

  • Mord
  • Körperverletzung mit Todesfolge
  • Sexualdelikte (Vergewaltigung u.a.)
  • Drogendelikte
  • Verleumdung
  • Üble Nachrede
  • Nötigung
  • Schwere Brandstiftung
  • Urkundenfälschung
  • Bestechung
  • Betrug
  • Diebstahl
  • Beleidigung
  • Raub
  • Geiselnahme
  • Menschenhandel

und vieles mehr sein.

Ich verteidige Sie, gleich welcher Tatvorwurf Ihnen gemacht wird, außer im Steuerstrafrecht.

Welche Aufgaben übernimmt der Anwalt für Strafrecht?

Werden Sie einer Straftat bezichtigt, sollten Sie so früh wie möglich einen Rechtsanwalt beauftragen, der Ihnen in allen Phasen des Strafverfahrens zur Seite steht. Grundsätzlich haben Sie als Beschuldigter das Recht, die Aussage während des gesamten Strafverfahrens zu verweigern. Von Ihrem Schweigerecht sollten Sie unbedingt Gebrauch machen, wenn Sie noch keinen Anwalt beauftragt haben.

Ich bin Strafverteidiger und Pflichtverteidiger. Ein Pflichtverteidiger wird dem Angeklagten gestellt, wenn er noch keinen eigenen Anwalt berufen hat, ein Rechtsbeistand aber bereits erforderlich ist. Meine Aufgabe ist es, Sie in allen Bereichen des Verfahrens zu beraten, Sie vor Gericht zu verteidigen, die Akten einzusehen und so eine optimale Verteidigungsstrategie aufzubauen. Ziel der Verteidigung ist es, eine möglichst milde Strafe zu erzielen, auch wenn die Schuld bereits erwiesen ist.

Meine Leistungen als Anwalt für Strafrecht umfassen:

  • Rechtsberatung bei Vorladungen / Anhörungen
  • Vertretung in Ermittlungsverfahren
  • Vertretung in Strafverfahren nach einer Anklage vor Gericht
  • Vertretung bei Strafvollstreckungen und Haftprüfungen
  • Tätigkeit als Pflichtverteidiger

Wer übernimmt die Anwalts- und Verfahrenskosten im Strafrecht?
Bei einer Verurteilung muss der Angeklagte für seine eigenen Anwalts- und Verfahrenskosten sowie die des von der Straftat Geschädigten aufkommen. Kommt es zu einem Freispruch, trägt der Staat die Kosten.

Rufen Sie uns an, schreiben Sie eine E-Mail oder schicken Sie eine Nachricht über das Kontaktformular, wenn Sie einen Strafverteidiger brauchen.

Polizeiliche Vorladung – was muss ich tun?

Wenn Sie eine Vorladung von der Polizei erhalten haben, sollte Ihr erster Weg zu einem Anwalt für Strafrecht führen. Im Falle eines gegen Sie eingeleiteten strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens erhalten Sie zumeist nach kurzer Zeit eine polizeiliche Vorladung zu einer persönlichen Vernehmung. In diesem Schreiben werden Sie üblicherweise bereits als „Beschuldigter“ bezeichnet.

Wichtig für Sie ist, dass Sie weder verpflichtet sind, der Vorladung Folge zu leisten, noch überhaupt eine Aussage zu machen. Erscheinen Sie deshalb nicht zu diesem Termin, ohne sich vorher von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen. Auch wenn Sie als Zeuge geladen wurden, müssen Sie nicht in jedem Fall der Vorladung der Polizei Folge leisten. Allerdings sind Sie grundsätzlich (z. B. bei einer Ladung durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht) verpflichtet Angaben zu machen. Doch auch hier greift unter Umständen ein sogenanntes Zeugnisverweigerungsrecht – zum Beispiel als Verwandter eines Beschuldigten oder wenn Sie sich mit einer Aussage selbst belasten müssten.

Strafbefehl erhalten – was soll ich tun?

Sie haben einen Strafbefehl erhalten? Als Angeklagter können Sie gegen einen Strafbefehl Einspruch einlegen. Dieser muss jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung erfolgen. Anderenfalls kommt der Strafbefehl einem rechtskräftigen Urteil gleich. Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten, sollten Sie deshalb sofort tätig werden und sich mit einem Anwalt in Verbindung setzen. Als Rechtsanwalt kann ich Einspruch für Sie einlegen und Akteneinsicht nehmen.

Rufen Sie mich gerne bei weiteren Fragen zum Thema Strafrecht an und vereinbaren Sie einen Termin für eine Erstberatung. Ich berate Sie fachkundig, bespreche mit Ihnen das weitere Vorgehen und kümmere mich um alles weitere.

Beschuldigter in einem Strafverfahren – Ihre Rechte

Die goldene Regel in einem Strafverfahren lautet: Schweigen Sie zunächst und lassen Sie sich anwaltlich beraten!

Als Beschuldigter in einem Strafverfahren sollten Sie schnellstmöglich Kontakt mit einem Strafverteidiger aufnehmen und von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen. Jede Aussage, die Sie gegenüber den Strafverfolgungsbehörden machen, kann später gegen Sie verwendet werden. Eine Einlassung zur Sache sollte erst nach Akteneinsicht und Beurteilung der Beweislage abgegeben werden. Gerne stehe ich Ihnen als Strafverteidiger in allen strafrechtlichen Belangen zur Verfügung und vertrete Sie in jedem Verfahrensstadium.

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