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Rechtsanwalt für Familienrecht in Grimma – Rechtsanwalt Kai Müller 

Scheidungsanwalt mit langjähriger Erfahrung.

Die Familienmitglieder sind die Menschen, die uns am nächsten stehen, auf die wir uns immer verlassen können, komme, was wolle – das ist leider nicht immer der Fall. Besonders innerhalb der Familie sind Streitigkeiten, die irgendwann so gravierend sind, dass ein Rechtsbeistand nötig ist, keine Seltenheit. In vielen Fällen sind Kinder involviert, was die ohnehin schwierige, emotional belastende Situation zusätzlich verschärft.

Ein Rechtsanwalt für Familienrecht sollte aufgrund des komplexen juristischen Sachverhalts stets hinzugezogen werden. Auf Rechtsanwalt Kai Müller in Grimma ist jederzeit Verlass! Wir bieten eine ausführliche Rechtsberatung und vertreten Sie vor allen Gerichten, sollte eine außergerichtliche Einigung mit der Gegenseite nicht möglich sein.

Was gehört zum Familienrecht?

Das Familienrecht ist Teil des Zivilrechts und regelt die Verhältnisse, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Verwandtschaft und Familie entstehen. Dazu gehören Rechtswirkungen der Eheschließung, Scheidung und die rechtlichen Folgen wie insbesondere Unterhaltszahlungen und das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder.

Die wichtigsten Bereiche des Familienrechts

Als Anwälte für Familienrecht beziehungsweise Scheidungsanwälte stehen wir Ihnen unter anderem für folgende Themen zur Seite:

Scheidung

Grundlage des Scheidungsrechts ist das sogenannte Zerrüttungsprinzip. Dieses besagt, dass die Ehe für eine Scheidung unwiederbringlich gescheitert sein muss. Bevor die Scheidung vollzogen werden kann, sind vier Phasen zu durchlaufen:

  1. Die Ehe ist gescheitert und die Lebensgemeinschaft zwischen den Eheleuten besteht nicht mehr. Eine Veränderung dieses Zustands ist nicht mehr zu erwarten.
  2. Leben die Ehegatten seit drei Jahren getrennt, erkennt das Gesetz die Ehe als endgültig gescheitert an. Diese kann in dem Fall auch ohne die Zustimmung des anderen Partners geschieden werden.
  3. Leben die Ehegatten seit drei Jahren getrennt, erkennt das Gesetz die Ehe als endgültig gescheitert an. Diese kann in dem Fall auch ohne die Zustimmung des anderen Partners geschieden werden.
  4. Liegt ein Härtefall vor, kann die Ehe bereits vorzeitig geschieden werden.
Übergabe eines Eherings über einem Dokument auf einem Tisch
Kind sitzt im Vordergrund, während sich die Eltern im Hintergrund streiten
Sorgerecht

Haben die Ehegatten gemeinsame Kinder, ist das Sorgerecht ein Bereich, der bei einer Scheidung besondere Aufmerksamkeit erhält. Das Sorgerecht beinhaltet die elterliche Fürsorgepflicht ihres Kindes gegenüber. Sie müssen für die Person des Kindes und das Vermögen des Kindes sorgen. Sind beide Elternteile verheiratet, bekommen sie das gemeinsame Sorgerecht zugesprochen. Sollten die Eltern nicht verheiratet sein, kann der Vater das gemeinsame Sorgerecht beantragen. Wird dieser Antrag nicht gestellt, hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht.

Für sämtliche Bereiche des Familienrechts steht Ihnen unser Anwalt-Team gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für ein Beratungsgespräch.

Polizeiliche Vorladung – was muss ich tun?

Wenn Sie eine Vorladung von der Polizei erhalten haben, sollte Ihr erster Weg zu einem Anwalt für Strafrecht führen. Im Falle eines gegen Sie eingeleiteten strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens erhalten Sie zumeist nach kurzer Zeit eine polizeiliche Vorladung zu einer persönlichen Vernehmung. In diesem Schreiben werden Sie üblicherweise bereits als „Beschuldigter“ bezeichnet.

Wichtig für Sie ist, dass Sie weder verpflichtet sind, der Vorladung Folge zu leisten, noch überhaupt eine Aussage zu machen. Erscheinen Sie deshalb nicht zu diesem Termin, ohne sich vorher von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen. Auch wenn Sie als Zeuge geladen wurden, müssen Sie nicht in jedem Fall der Vorladung der Polizei Folge leisten. Allerdings sind Sie grundsätzlich (z. B. bei einer Ladung durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht) verpflichtet Angaben zu machen. Doch auch hier greift unter Umständen ein sogenanntes Zeugnisverweigerungsrecht – zum Beispiel als Verwandter eines Beschuldigten oder wenn Sie sich mit einer Aussage selbst belasten müssten.

Strafbefehl erhalten – was soll ich tun?

Sie haben einen Strafbefehl erhalten? Als Angeklagter können Sie gegen einen Strafbefehl Einspruch einlegen. Dieser muss jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung erfolgen. Anderenfalls kommt der Strafbefehl einem rechtskräftigen Urteil gleich. Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten, sollten Sie deshalb sofort tätig werden und sich mit einem Anwalt in Verbindung setzen. Als Rechtsanwalt kann ich Einspruch für Sie einlegen und Akteneinsicht nehmen.

Rufen Sie mich gerne bei weiteren Fragen zum Thema Strafrecht an und vereinbaren Sie einen Termin für eine Erstberatung. Ich berate Sie fachkundig, bespreche mit Ihnen das weitere Vorgehen und kümmere mich um alles weitere.

Beschuldigter in einem Strafverfahren – Ihre Rechte

Die goldene Regel in einem Strafverfahren lautet: Schweigen Sie zunächst und lassen Sie sich anwaltlich beraten!

Als Beschuldigter in einem Strafverfahren sollten Sie schnellstmöglich Kontakt mit einem Strafverteidiger aufnehmen und von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen.

Jede Aussage, die Sie gegenüber den Strafverfolgungsbehörden machen, kann später gegen Sie verwendet werden. Eine Einlassung zur Sache sollte erst nach Akteneinsicht und Beurteilung der Beweislage abgegeben werden. Gerne stehe ich Ihnen als Strafverteidiger in allen strafrechtlichen Belangen zur Verfügung und vertrete Sie in jedem Verfahrensstadium.

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